Kinder, die bis zum Stichtag das 4. Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
Gemäss Volksschulgesetz des Kt. Zürich ist ab Schuljahr 2019/20 eine frühzeitige Einschulung nicht mehr möglich. Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
Die Rückstellung vom Kindergarteneintritt um ein Jahr ist für einzelne Kinder grundsätzlich möglich.
Rechtsgrundlage:
Volksschulverordnung des Kantons Zürich (VSV, 2006), §3b: "Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege die Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann."
Ablauf Gesuchstellung an die Schulpflege:
Der Wunsch um Rückstellung muss schriftlich bis spätestens 31. Januar in der Schulverwaltung eingehen. Die Schulpflege behält es sich vor, einen Rückstellungswunsch abzulehnen.
Weitere Informationen zur Einschulung in den Kindergarten können Sie der Website der Bildungsdirektion Zürich entnehmen: https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulstufen schulen/schulstufen/kindergarten
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Lehrpersonen Kindergärten | ||
Kindergarten | Standort | Lehrperson |
Limmatwiese | Oetwil | Nathalie Marti, Michaela Lange, Nicole Moosmann |
Oberdorf | Oetwil | Cornelia Meier, Sonja Vonlanthen, Claudine Cornu |
Breitland | Geroldswil | Brigitte Saxer, Sandra Bürgler |
Rötelacher | Geroldswil | Silvana Efford |
Huebwies 1 | Geroldswil | Svenja Kersten, Cornelia Jakob |
Huebwies 2 | Geroldswil | Christine Arnet |
Kindergarten Dorf | Geroldswil | Fabienne Christen, Irit Weiss |
Fahrweid | Fahrweid | Aslihan Kalayci |