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Reglement
über die Schulzahnpflege
Primarschule
Oetwil-Geroldswil
Begriff
Die Schulzahnpflege umfasst:
- vorbeugende Massnahmen gegen Gebisszerfall bei Schülern
- regelmässige Aufklärung über die zweckmässige
Ernährung und Mundpflege
- regelmässige zahnärztliche Untersuchung und
Behandlung
Anspruchsberechtigte
Kindergarten- und Schulkinder
Die Schulzahnpflege der Primarschule Oetwil-Geroldswil beginnt
mit dem Eintritt in einen unserer Kindergärten und endet
mit dem Verlassen unserer Primarschule (Wegzug, Übertritt
in Oberstufe etc.). Auch ausserhalb der Gemeinde zur Schule
bzw. in den Kindergarten gehende Kinder mit Wohnsitz in Oetwil
oder Geroldswil (Privatschulen, Sonderschulen) haben Anspruch
auf die finanziellen Leistungen dieses Reglements.
Prophylaxe
Die Primarschule sorgt insbesondere für folgende Vorbeugemassnahmen:
-
Aufklärung von Kindern und Eltern über Mund- und
Zahnpflege sowie zahnschonende Ernährung
-
die aktive Förderung der Mundpflege bei den Schulkindern,
namentlich die Anleitung zur richtigen Mundpflege und deren
Kontrolle
-
sechsmal jährlich überwachte Zahnbürstübungen
mit Fluoridpräparaten während des Schul- bzw.
Kindergartenunterrichts zwecks Erhöhung der Kariesresistenz
(Eltern, die keine Fluoranwendungen bei ihren Kindern wünschen,
haben dies der Schulverwaltung schriftlich mitzuteilen.)
Kontrolluntersuch
Der jährliche zahnärztliche Untersuch ist für
alle Schul- und Kindergartenkinder obligatorisch. Für
den Kontrolluntersuch erhalten alle Kinder zu Beginn des Schuljahres
einen Gutschein, einlösbar bei einem eidg. dipl. Zahnarzt/einer
eidg. dipl. Zahnärztin nach eigener Wahl in der Schweiz.
Der Gutschein verfällt am Ende des entsprechenden Schul-
bzw. Kindergartenjahres. Die Eltern sind verantwortlich für
die Durchführung des Untersuchs und die Terminvereinbarung.
Der Untersuch hat ausserhalb des Unterrichts zu erfolgen.
Behandlung
Ergibt der Kontrolluntersuch die Notwendigkeit einer Behandlung,
so liegt es in der Verantwortlichkeit der Eltern, dass diese
durchgeführt wird. Der Termin ist wiederum ausserhalb
des Schulunterrichts anzusetzen.
Kostenbeteiligung
- Die Primarschule trägt die Kosten der Prophylaxe
- Die Primarschule übernimmt zudem die Kosten des
jährlichen Kontrolluntersuchs im Betrag von
Fr. 43.40 (14 Taxpunkte à Fr. 3.10)
- Die Primarschule Oetwil-Geroldswil leistet unter folgenden
Voraussetzungen einen Beitrag an die Kosten einer Zahnstellungskorrektur:
Vor Behandlungsbeginn ist der Schulverwaltung der Primarschule
ein Kostenvoranschlag der Zahnärztin/des Zahnarztes
einzureichen, bei der/dem die Korrektur vorgenommen wird.
Die Zahnstellungskorrektur muss bei einem Zahnarzt/einer
Zahnärztin in der Schweiz vorgenommen werden.
Die Zahnstellungskorrektur darf nicht aus ausschliesslich
kosmetischen Gründen erfolgen.
Die Zahnschäden dürfen nicht durch einen Unfall
verursacht worden sein.
Die Primarschule Oetwil-Geroldswil beteiligt sich mit 40%
an den nicht von der Krankenkasse oder einer Zahnversicherung
übernommenen Zahnbehandlungskosten, max. Fr. 1'600.--
pro abgeschlossene Behandlung.
In Härtefällen ist auf Gesuch ein höherer
Beitrag möglich. Der Antrag ist der Primarschule schriftlich
und begründet einzureichen. Der Entscheid ist endgültig
und nicht rekursfähig.
Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement tritt auf Beginn des Schuljahres
2004/2005 in Kraft und ersetzt alle früheren Fassungen.
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