Primarschule Oetwil-Geroldswil
 
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Reglement über die Schulzahnpflege
Primarschule Oetwil-Geroldswil

Begriff
Die Schulzahnpflege umfasst:

  • vorbeugende Massnahmen gegen Gebisszerfall bei Schülern
  • regelmässige Aufklärung über die zweckmässige Ernährung und Mundpflege
  • regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung

Anspruchsberechtigte Kindergarten- und Schulkinder
Die Schulzahnpflege der Primarschule Oetwil-Geroldswil beginnt mit dem Eintritt in einen unserer Kindergärten und endet mit dem Verlassen unserer Primarschule (Wegzug, Übertritt in Oberstufe etc.). Auch ausserhalb der Gemeinde zur Schule bzw. in den Kindergarten gehende Kinder mit Wohnsitz in Oetwil oder Geroldswil (Privatschulen, Sonderschulen) haben Anspruch auf die finanziellen Leistungen dieses Reglements.

Prophylaxe
Die Primarschule sorgt insbesondere für folgende Vorbeugemassnahmen:

  • Aufklärung von Kindern und Eltern über Mund- und Zahnpflege sowie zahnschonende Ernährung
  • die aktive Förderung der Mundpflege bei den Schulkindern, namentlich die Anleitung zur richtigen Mundpflege und deren Kontrolle
  • sechsmal jährlich überwachte Zahnbürstübungen mit Fluoridpräparaten während des Schul- bzw. Kindergartenunterrichts zwecks Erhöhung der Kariesresistenz (Eltern, die keine Fluoranwendungen bei ihren Kindern wünschen, haben dies der Schulverwaltung schriftlich mitzuteilen.)


Kontrolluntersuch

Der jährliche zahnärztliche Untersuch ist für alle Schul- und Kindergartenkinder obligatorisch. Für den Kontrolluntersuch erhalten alle Kinder zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, einlösbar bei einem eidg. dipl. Zahnarzt/einer eidg. dipl. Zahnärztin nach eigener Wahl in der Schweiz. Der Gutschein verfällt am Ende des entsprechenden Schul- bzw. Kindergartenjahres. Die Eltern sind verantwortlich für die Durchführung des Untersuchs und die Terminvereinbarung. Der Untersuch hat ausserhalb des Unterrichts zu erfolgen.

Behandlung
Ergibt der Kontrolluntersuch die Notwendigkeit einer Behandlung, so liegt es in der Verantwortlichkeit der Eltern, dass diese durchgeführt wird. Der Termin ist wiederum ausserhalb des Schulunterrichts anzusetzen.

Kostenbeteiligung

  • Die Primarschule trägt die Kosten der Prophylaxe
  • Die Primarschule übernimmt zudem die Kosten des jährlichen Kontrolluntersuchs im Betrag von Fr. 43.40 (14 Taxpunkte à Fr. 3.10)
  • Die Primarschule Oetwil-Geroldswil leistet unter folgenden Voraussetzungen einen Beitrag an die Kosten einer Zahnstellungskorrektur:

    Vor Behandlungsbeginn ist der Schulverwaltung der Primarschule ein Kostenvoranschlag der Zahnärztin/des Zahnarztes einzureichen, bei der/dem die Korrektur vorgenommen wird.

    Die Zahnstellungskorrektur muss bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin in der Schweiz vorgenommen werden.

    Die Zahnstellungskorrektur darf nicht aus ausschliesslich kosmetischen Gründen erfolgen.

    Die Zahnschäden dürfen nicht durch einen Unfall verursacht worden sein.

    Die Primarschule Oetwil-Geroldswil beteiligt sich mit 40% an den nicht von der Krankenkasse oder einer Zahnversicherung übernommenen Zahnbehandlungskosten, max. Fr. 1'600.-- pro abgeschlossene Behandlung.

    In Härtefällen ist auf Gesuch ein höherer Beitrag möglich. Der Antrag ist der Primarschule schriftlich und begründet einzureichen. Der Entscheid ist endgültig und nicht rekursfähig.

Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement tritt auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 in Kraft und ersetzt alle früheren Fassungen.

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