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Merkblatt
für die Eltern bei einem Schülerunfall
Versicherungsleistungen
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Unfälle, welche die Kinder im Zusammenhang mit der Schule
erleiden, sind durch folgende Versicherungsleistungen gedeckt:
- Invalidität: Fr. 100'000.--, bei Vollinvalidität
bis 350% progressiv
- Todesfall: Fr. 10'000.--
- Heilungskosten: in Ergänzung zur Krankenkasse, im
Spital allgemeine Abteilung
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Was müssen Sie als Eltern unternehmen?
Bei
einem Unfall im Zusammenhang mit der Schule (inkl. Schulweg,
Schullager)
- Unfallschadenformular bei der Krankenkasse verlangen
und der Klassenlehrperson zum Ausfüllen geben. Formular
für Folgeschäden bei Zahnunfällen von der
Krankenkasse verlangen und dem Zahnarzt abgeben.
- Arzt-, evtl. Spitalrechnungen sind von den Eltern direkt
zu bezahlen.
- Die Originalrechnungen sind unverzüglich der Krankenkasse
zu übergeben; zwecks Rückerstattung.
- Sofern die Krankenkasse nicht den gesamten Betrag vergütet,
ist eine Kopie der Arzt- / Spitalrechnung sowie eine Abrechnung
der Krankenkasse so rasch als möglich der Schulverwaltung der
Primarschule Oetwil-Geroldswil, Postfach 170, 8954 Geroldswil,
zuzustellen. Bitte Bank- oder Postcheck-Adresse und Kontonummer
angeben.
- Das Sekretariat leitet die Abrechnung zusammen mit dem
durch die Lehrperson ausgefüllten Unfallschein der
Schülerunfallversicherung an die Allianz weiter. Die
Vergütung erfolgt direkt von der Versicherung.
- Die von der Krankenkasse nicht übernommenen Selbstbehalte
und Franchisen werden nicht von der Schülerunfallversicherung
übernommen!
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