Primarschule Oetwil-Geroldswil
 
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Benützungsreglement erweiterter Mittagstisch
Primarschule Oetwil-Geroldswil


Benützungsreglement

Der Mittagstisch und die Nachmittagsbetreuung stehen allen Primarschülerinnen und -schülern und allen Kindergartenkindern der Primarschule Oetwil-Geroldswil offen. Die Kinder werden betreut und erhalten eine Mahlzeit. Sie haben die Möglichkeit zu spielen oder die Hausaufgaben zu erledigen.

MITTAGSTISCH
Das bestehende Angebot kann dem aktuellen Anmeldeformular entnommen werden.
Alle Angebote gelten ab 5 Kindern.

Öffnungszeiten
12.00 bis 13.30 Uhr

Kosten für das Mittagessen inkl. Mittagsbetreuung:
Volltarif: Fr. 15.-- pro Kind und Tag

Reduzierte Tarife: aktuellster Steuer-Auszug muss mit der Anmeldung eingereicht werden
Steuerbares Einkommen bis Fr. 25'000.--: Fr. 10.-- pro Kind und Tag
Steuerbares Einkommen bis Fr. 45'000.--: Fr. 12.-- pro Kind und Tag
Steuerbares Einkommen ab Fr. 45'000.--: Volltarif
Die steuerbaren Einkommen werden addiert bei unverheirateten Elternteilen im gemeinsamen Haushalt. Bei auswärtigen Familien wird der Volltarif verrechnet.

Familienrabatt
zusätzlich 10 % Ermässigung für jedes Kind, wenn mehrere Kinder derselben Familie den Mittagstisch besuchen.

NACHMITTAGSBETREUUNG
Das bestehende Angebot kann dem aktuellen Anmeldeformular entnommen werden.
Alle Angebote gelten ab 5 Kindern.

Öffnungszeiten
13.30 bis 18.00 Uhr

Kosten für die Nachmittagsbetreuung (pro Kind und Tag):
13.30 - 15.15 Uhr (Betreuung A): Fr. 10.--
15.15 - 17.00 Uhr (Betreuung B): Fr. 10.--
17.00 - 18.00 Uhr (Betreuung C): Fr. 10.--

Familienrabatt
10 % Ermässigung für jedes Kind, wenn mehrere Kinder derselben Familie die Nachmittagsbetreuung besuchen.

An- und Abmeldungen
Anmeldungen erfolgen mit beiliegendem Formular - für den Mittagstisch (12.00-13.30 Uhr, inkl. Mittagessen) und/oder für die Nachmittagsbetreuung (A, B oder C). Anmeldungen, welche über die Kapazität der PSOG hinausgehen, gelangen auf die Warteliste.

Die angemeldeten Tage und Zeiten sind verbindlich und gelten für 1 Semester; sie verlängern sich ohne Kündigung jeweils automatisch um 1 Semester. Kündigungen können jeweils 1 Monat im Voraus auf Ende einer Abrechnungsperiode (halbjährlich) vorgenommen werden. Sechstklässler/innen gelten, sobald sie in die Oberstufe übertreten, nicht mehr als angemeldet (keine Kündigung notwendig). Sie dürfen jedoch den Mittagstisch/die Betreuung weiterhin nutzen und müssen sich in diesem Fall neu anmelden.

Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich im Nachhinein. Abmeldungen vom Mittagstisch können nicht in Abzug gebracht werden, ausser bei Schulanlässen oder bei längeren Krankheitsfällen, welche mit Arztzeugnis belegt werden. Alle anderen Absenzen werden auf der Rechnung systembedingt als "unentschuldigt" aufgeführt, auch wenn Sie Ihr Kind fristgerecht bei der Betreuungsperson abgemeldet hatten.

Allgemeine Regelungen
- Wenn Ihr Kind verhindert ist, am Mittagstisch oder an der Nachmittagsbetreuung teilzunehmen, muss es direkt bei der Betreuungsperson abgemeldet werden.
- Beim Eintreffen und Verlassen des Mittagstisches resp. der Nachmittagsbetreuung haben sich die Kinder an-bzw. abzumelden. Es wird eine Präsenzliste geführt. Dem Betreuungsteam ist bekann zu geben, wann das Kind eintreffen sollte und wohin es nach dem Mittagstisch oder der Betreuung geschickt werden muss.
- In den Schulferien, an offiziellen Feiertagen sowie an anderen schulfreien Tagen sind die Mittagstische geschlossen. An schulhaus-internen schulfreien Tagen besteht die Möglichkeit, den Mittagstisch eines anderen Schulhauses in Anspruch zu nehmen.
- Bei halbtägigem Schulausfall (z.B. Schulkapitel) findet der Mittagstisch statt.
- Teilweise haben die Kinder die Möglichkeit, im Freien zu spielen. Während dieser Zeit können sie nicht immer beaufsichtigt werden.
- Die Kinder bringen eine Zahnbürste (inkl. Zahnpasta und Becher) mit, welche an Ort aufbewahrt wird. Zudem empfehlen wir Ihnen, Ihrem Kind Hausschuhe mitzugeben.
- Die Kinder haben die Anweisungen der Betreuer/innen zu befolgen. Sollte der Mittagstisch oder die Nachmittagsbetreuung durch untragbares Verhalten eines Kindes gestört werden, entscheidet die Schulpflege nach Rücksprache mit den Eltern über einen allfälligen Ausschluss.

Versicherung (Unfall, Krankheit, Haftpflicht)
Seit Inkraftsetzung des neuen KVG ist die Versicherung Sache der Eltern. Bei mutwilliger Sachbeschädigung haften die Eltern bzw. ihre Haftpflichtversicherung.

Geroldswil, Juni 2010 Die Primarschulpflege Oetwil-Geroldswil

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